Das ist im Büro verboten

    Leicht
    Deutsch perfekt 12/2016
    Mann bei der Arbeit
    © Gerber 86/istock.com
    Von Eva Pfeiffer

    1,30 Euro sind genug für einen Skandal. Wegen dieses Betrags hat es in Deutschland nicht nur eine Debatte über das das Arbeitsrechtalle Regeln rund um den Arbeitsvertrag und die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer (die Regel, -n: ≈ Norm: Sie sagt, was verboten und was erlaubt ist; der Arbeitgeber, -: ≈ Chef; der Arbeitnehmer, -: Person: Sie arbeitet für eine Firma)Arbeitsrecht gegeben. Man kann fast sagen: Die 1,30 Euro haben das Land ein bisschen verändertPart. II von: verändern = anders machenverändert.

    Es ist ein Tag im Februar des Jahres 2008. Barbara Emme aliasauch bekannt alsalias Emmely arbeitet an der Kasse in einem Supermarkt in Berlin. Seit 31 Jahren tut sie das. Da vergisst ein Kunde zwei der Pfandbon,-sZettel für abgegebene Dosen oder Flaschen. An der Kasse bekommt man den Betrag, der auf dem Zettel steht.Pfandbons. Emmely einlösenhier: an der Kasse abgeben und Geld bekommenlöst sie einlösenhier: an der Kasse abgeben und Geld bekommenein. Sie bekommt 1,30 Euro – und kurze Zeit später die Kündigung. Ihr Arbeitgeber sagt, dass er der Angestellten jetzt nicht mehr vertrauenhier: sicher sein, dass sie nicht stiehlt und lügt (stehlen: Dinge oder Geld wegnehmen)vertrauen kann. Die 50-Jährige sich wehrenhier: ≈ sagen, dass etwas nicht stimmt; protestierenwehrt sich juristisch. Und das das Arbeitsgericht, -eoffizielle Institution: Dort wird bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Lösung gesuchtArbeitsgericht recht geben≈ sagen, dass jemand recht hatgibt ihr zwei Jahre später recht geben≈ sagen, dass jemand recht hatrecht: Die Kündigung nach 31 Jahren als Angestellte steht in keiner Relation zu den 1,30 Euro. Emmely bekommt ihren Job zurück. Sie schreibt ein Buch, ist Gast in Talkshows – und bis zu ihrem der TodEnde vom LebenTod im letzten Jahr ein kleiner Star.

    1,30 Euro

    wegen dieses Betrags bekommt Barbara Emme die Kündigung

    Die Berlinerin ist zu einem Symbol geworden für das Phänomen der die Bagatellkündigung, -en≈ Kündigung wegen einer unwichtigen SacheBagatellkündigungen. Es gibt mehr der Fall, Fällehier: BeispielFälle wie ihren. Die Arbeitsgerichte in Deutschland haben viel zu tun. Eine Angestellte im Krankenhaus zum Beispiel verliert ihren Job, weil sie mit Kollegen acht halbe Brötchen aus dem Kühlschrank nimmt und isst. Ein Angestellter aufladenhier: elektrische Energie speichern inlädt im Büro sein Handy aufladenhier: elektrische Energie speichern inauf und bekommt wegen 0,014 Cent Stromkosten die Kündigung.

    Diese Fälle sind absurd – aber trotzdem real. In deutschen Büros geltenhier: ≈ sich orientieren müssen angelten nicht nur Regeln, sondern das Gesetz, -eschriftliche Norm: Die Regierung macht sie, und alle müssen sich daran orientierenGesetze. Ein paar davon sind wirklich wichtig. So wie die Sache mit dem Handy. Das Aufladen im Büro kann Angestellten wirklich Probleme machen. Das ist nämlich der StromdiebstahlStehlen von StromStromdiebstahl. Also besser vorher den Chef um Erlaubnis fragen. Der kann sogarauchsogar verbieten≈ sagen, dass etwas verboten istverbieten, dass das Handy bei der Arbeit an ist.

    Verboten: Facebook, private E-Mails und Nachrichten

    Die die Möglichkeit, -enhier: ≈ OptionMöglichkeiten der modernen Kommunikation am Arbeitsplatz, speziell das Internet, beschäftigenhier: Arbeit gebenbeschäftigen immer wieder die Justiz. Als Angestellter sagt man sich am besten: Was der Arbeitgeber nicht erlaubt, ist verboten. Also auch das Lesen von privaten E-Mails, der Blick auf die Nachrichtenwebsite oder auf Facebook. Auch wenn man soziale Medien in seiner Freizeit benutzt, sollte man beim Thema ...hier: bei ... als Inhalt von einem Facebook-Postbeim Thema Arbeit diskret sein. Wer in einem Facebook-Post seinen Chef beleidigtPart. II von: beleidigen = einem anderen mit Worten oder Gesten wehtunbeleidigt, kann deshalb den Job verlieren.

    Manche Firmen haben im Arbeitsvertrag spezielle Vereinbarungen zum privaten Benutzen des Internets im Büro. Manchmal ist es für Angestellte erlaubt, zählen alshier: als Teil von ... gesehen werdenzählt aber nicht zählen alshier: als Teil von ... gesehen werdenals Arbeitszeit. Aber auch dann sollte man vorsichtig sein. Der Download von Filmen und Musik am Firmencomputer ist weniger zu empfehlen. Spezielle Vereinbarungen gibt es außerdem oft zum Rauchen am Arbeitsplatz. Manche Firmen erlauben es, zählen es aber als Pausenzeit.

    Eine andere Regel kennen auch viele Deutsche nicht: Es ist nicht generellhier: immergenerell erlaubt, in der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Nur wenn der Arztbesuch zu keiner anderen Zeit möglich und außerdem medizinisch nötig ist, muss der Chef ihn erlauben.

    Erlaubt: Musik und Dekoration

    Eine gute Nachricht gibt es für Fans von Musik und Radio: Beides kann der Chef nicht einfach sohier: ≈ spontan, weil er Lust dazu hateinfach so verbieten. Wenn die Lieblingsband aber Kollegen oder Kunden stört, anders aussehenhier: verboten seinsieht es anders aus. ähnlichfast gleichÄhnlich ist es mit Pflanzen und privaten Bildern als Bürodekoration. Und die hipsehr modernhippe neue Wandfarbe sollte man besser für zu Hause nehmen.

    Was tun, wenn die die Kita, -skurz für: Kindertagesstätte = Kindergarten für den ganzen TagKita-Angestellten streikennicht arbeiten und auf der Straße protestieren, z.B. um höhere Löhne zu bekommenstreiken? Darf man das Kind in so einem Notfall ins Büro mitnehmen? Manche Firmen erlauben das explizit. Ein generelles ein Recht haben aufhier: ≈ sicher sein können, dass man etwas darf, weil es schriftliche Regeln dafür gibtRecht darauf haben Eltern aber nicht. Bei anderen Bürogästen sind viele Arbeitgeber restriktiv: Tiere sind nicht immer willkommen. Wer den Hund ins Büro mitnehmen will, braucht das Okay von seinem Chef. Und die Kollegen darf das Tier nicht stören.

    Ein absolutes Tabu ist es, Dinge aus der Firma zu stehlen – egal, ob Bleistift, Kugelschreiber oder Briefumschlag. Die Konsequenz kann eine Kündigung sein, auch bei Bagatellen. Das Argument von Arbeitgebern vor Gericht ist dann nämlich oft: Die Firma vertraut dem Angestellten nicht mehr. Denn wenn er heute einen Stift stiehlt – was nimmt er dann morgen mit?
     

    Eigentlich ist es ganz einfach: Bei der Arbeit dürfen Angestellte arbeiten. Mehr nicht.


    Eigentlich ist es ganz einfach: Bei der Arbeit dürfen Angestellte arbeiten. Mehr nicht. Alles andere ist bei jedem Arbeitsplatz anders geregelt und steht meistens im Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Vereinbarung mit der Firma. Oder man fragt den Chef. Denn so ein persönliches Gespräch ist manchmal nicht schlecht – und definitiv nicht verboten.

     

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